Freitag, 1. Juni 2018

Wie süß ist das denn?! (Teil 5)

Acht Süßstoffe sind derzeit in der EU nicht zugelassen. Ich möchte sie in einer kurzen Übersicht vorstellen. Der Süßkraft-Faktor gibt an, wie süß das jeweilige Süßungsmittel im Vergleich zu normalem Zucker ist (Saccharose hat demnach den Süßkraftwert 1).

5. Lugdunam
Zugelassen: nirgends
Süßkraft: 220.000 - 300.000
Lugdunam wurde erst 1996 an der Universität Lyon (lateinischer Name dieser Stadt: Lugdunum) entwickelt und ist, wie ich als absolute Chemie-Null unkritisch der Wikipedia entnehme, ein Derivat der sog. Guanidincarbonsäuren, einer Süßstoff-Familie mit extrem hohem Süßegrad. Tatsächlich kann sich Lugdunam als bisher potentester Zuckerersatz rühmen. Ob es je für den Menschen zugelassen wird, steht in den Sternen.

6. Monellin
Zugelassen in Japan
Süßkraft: 1500 - 2000/3000 (je nach Quelle)
Wie Brazzein und Thaumatin kommt Monellin als natürlicher Bestandteil in einer afrikanischen Pflanze vor, die wegen ebenjener Süße von einigen Primaten genascht wird. Es handelt sich in diesem Fall um eine Kletterpflanze mit dem englischen Namen serendipity berry. Isoliert wurde Monellin erstmals 1972 im namensgebenden Monell Chemical Senses Center Philadelphia. Leider ist Monellin geschmacklich etwas unbeständig ("slow onset of sweetness and lingering aftertaste", Wikipedia), zudem ist der Süßegrad pH-abhängig, und ab 50° C bei geringem pH-Wert geht die Süße verloren.
Warum dieses Protein in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union nicht erlaubt ist, konnte ich nicht herausfinden.

7. Pentadin
Zugelassen: nirgends
Süßkraft: 500
Pentadin ist dem Letztgenannten insofern ähnlich, als es ebenfalls aus dem Fruchtfleisch einer afrikanischen Kletterpflanze isoliert wird, und zwar aus derselben wie Brazzein, der "Vergessenspflanze" Oubli.
Bzgl. gesundheitlicher Bedenken scheinen auch hier keine aussagekräftigen Studien vorzuliegen.

8. Ultrasüß (5-Nitro-2-propoxyanilin)
Zugelassen "in einigen europäischen Ländern" (Stand 2010)
Süßkraft: je nach Angabe 1000, 3100 - 3300 oder 4000 (daher auch als P-4000 bekannt)
Bedenklichkeit: Die 1940 entdeckte Verbindung 5-Nitro-2-propoxyanilin "war wegen toxischer Nebenwirkungen nur kurze Zeit (nach dem Zweiten Weltkrieg) in Gebrauch." (Macholz/Lewerenz: Lebensmitteltoxikologie) Auch in Amerika ist sie nicht zugelassen.

Fortsetzung (Bonustrack) folgt!

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