Freitag, 11. September 2015

Wie süß ist das denn?! (Teil 1)

Elf verschiedene Süßstoffe sind in der EU zugelassen. Ich möchte sie in einer kurzen Übersicht vorstellen. Der Süßkraft-Faktor gibt an, wie süß das jeweilige Süßungsmittel im Vergleich zu normalem Zucker ist (Saccharose hat demnach den Süßkraftwert 1).

1. Neotam
Zugelassen seit Januar 2010, in den USA seit Juli 2002
Süßkraft: 7000 - 13.000
Bedenklichkeit: offenbar keine

2. Aspartam
Zugelassen seit Juni 1994 (EG), lt. Süßstoff-Verband "in Europa" seit 1979, in den USA seit 1981, lt. Wikipedia in Deutschland seit Juni 1990. Die Nuancen zwischen "Zulassung" und "Freigabe" je nach EU- und deutschem Recht durchschaue ich nicht so richtig. 
Süßkraft: 200
Bedenklichkeit: Aspartam darf nicht von PKU-Patienten eingenommen werden. Immer mal wieder wurde ein Zusammenhang zwischen Aspartam und Kopfschmerz/Migräne vermutet, aber nie mit Gewissheit bestätigt. Aspartam gilt heute als sicher, doch hat die EU die maximale tägliche Einnahmemenge auf 40 mg pro kg Körpergewicht festgesetzt.

3. Advantam
Zugelassen seit Juni 2014
Süßkraft: bis zu 37.000
Bedenklichkeit: ??? Auf Wikipedia ist Advantam noch gar nicht zu finden. Der Süßstoff-Verband schreibt: "Die am 14. Dezember 2012 in Kraft getretene Health Claims Verordnung für Lebensmittel erlaubt es dem Süßstoff-Verband e. V. (DSV) zukünftig nicht mehr, Ihnen wie bisher auf einer öffentlich zugänglichen Plattform die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien vorzustellen." Unfassbar!

4. Stevia (Steviolglycoside)
Zugelassen seit Dezember 2011. In den USA wurde Stevia 1991 verboten, weil man es für krebserregend hielt. 2008 hat es die FDA wieder erlaubt.
Süßkraft: 200 - 300
Bedenklichkeit: siehe oben. Heute gilt eine tägliche Aufnahmemenge von 4 mg pro kg Körpermasse als unbedenklich. Die südamerikanischen Guaraní kennen und verarbeiten es seit über 1500 Jahren. Was beim Steviakonsum bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack (im wahrsten Sinne des Wortes).

5. Cyclamat
Zugelassen seit 1963 (Deutschland) bzw. 1994 (EU)
Süßkraft: 35 (EU-weit der "zuckerähnlichste" Stoff)
Bedenklichkeit: Empfohlene Tageshöchstdosis 7 mg / kg Körpergewicht; "trotzdem wird vom häufigen Verzehr abgeraten" (Wikipedia). 1969 wurde bei Laborratten ein Zusammenhang zwischen Cyclamat und Blasenkrebs nachgewiesen. Obwohl eine Studie von 1978 zu dem Schluss kommt, dass Cyclamat auf Menschen nicht karzinogen wirkt, ist es in den USA bis heute verboten. Auch im Vereinigten Königreich war es jahrzehntelang nicht zugelassen. 

Fortsetzung folgt

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