Donnerstag, 31. März 2022

Betr.: Tennis-Aus, Horrorautor, Payback, Freund

Die australische Tennisspielerin Ashleigh Barty hängt den Schläger an die Wand. Hinsichtlich ihrer Entscheidung wird die 25-Jährige mit den Worten zitiert: "I know how much work it takes to bring the best out of yourself. It’s just I don’t have that in me anymore." (Hervorhebung durch mich.) Sprich: Sie hat nicht mehr das Zeug dazu, packt es nicht mehr, traut es sich nicht mehr zu, und was dergleichen idiomatischer Umschreibungen mehr sind. Was aber macht eine große deutsche Qualitätszeitung aus dem Satz und druckt's als Oberzeile in ihren Sportteil? "Ich habe das nicht mehr in mir".

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Apropos schlecht übersetzt: Vor einer Weile habe ich mir Stephen Kings es von der Dicke her fast mit "Es" aufnehmen könnenden Roman "Tommyknockers" aus dem Bücherschrank gekrallt und bin letzte Woche auf Seite 355 angekommen. Dort gibt es einen Schmunzler. Denn wie später in "Elevation" und "Mr. Mercedes" (ich berichtete) hat sich der Autor in die im Bundesstaat Maine angelegte Kulisse selbst eingebaut: "Franks Nichte, Bobbi Anderson, wohnte jetzt dort – natürlich betrieb sie keine Landwirtschaft; sie schrieb Bücher. Ev hatte kaum je ein Wort mit Bobbi gewechselt, aber sie hatte einen guten Ruf in der Stadt. Sie bezahlte ihre Rechungen pünktlich, sagten die Leute, und klatschte nicht. Außerdem schrieb sie gute alte Westerngeschichten, die man verschlingen konnte, nichts mit erfundenen Monstern und unanständigen Wörtern wie in den Büchern von diesem Burschen, der in Bangor wohnte."

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Jedes Mal, wenn ich irgendwo meine Payback-Karte einsetze, erhalte ich eine E-Mail, die mir mitteilt, wie viele Bonuspunkte ich für die eben getätigte Transaktion gutgeschrieben bekommen habe.
Am Montag nun habe ich innerhalb kurzer Zeit erst bei Rewe, dann bei dm eingekauft und jeweils mit der Payback-, die zugleich eine Kreditkarte ist, gezahlt. Wieder daheim, wurde mir vermittels meines Maileingangs erstmals klar, was der Unterschied zwischen Rewe und dm ist: Die Betreffzeile zur Mail mit dem Payback-Update von Rewe lautete "Dein neuer Punktestand!", während die der dm-Mail lautete: "Ihr neuer Punktestand!".

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Neulich von einer besonderen Figur im US-amerikanischen Recht gelesen: der des Amicus Curiae. Dieser "Freund des Gerichts" fungiert als eine Art Berichterstatter oder sachverständiger Zeuge in Prozessen mit gesellschaftlicher Relevanz, darf aber parteiisch sein und im Rahmen seiner Stellungnahme, die stets als formales schriftliches "Gutachten" vorzulegen ist, neue Rechtsfragen aufwerfen. Weltweit gesehen ist der anglo-amerikanische Amicus Curiae ziemlich einzigartig, jedoch zum Beispiel auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etabliert.
"Auch wenn der Amicus Curiae in der deutschen Rechtsordnung nicht normativ verankert ist, so treten in der Praxis durchaus Personen in dieser Rolle an die Gerichte heran. [...] Das bis dato prominenteste Beispiel war eine Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., die diese im September 2018 in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29.1.2020, Az. 6 A 1.19 u.a) eingereicht hatte. Darin ging es um die Frage, ob das Vereinsverbot gegen die Betreiber des Internetportals 'linksunten.indymedia.org' rechtmäßig ergangen war". Ein lesenswerter Gastbeitrag in der "Legal Tribune online" (Zitat von dort) ordnet das Rechtsinstitut historisch ein und erklärt, welche Rolle es hierzulande künftig spielen könnte, nachdem die Tesla Manufactoring Brandenburg SE sich letztes Jahr zum Amicus Curiae aufgeschwungen und am OVG Berlin-Brandenburg unbestellt einen interessegeleiteten Schriftsatz zu einem die sog. Gigafactory betreffenden Verfahren eingereicht hat. Bestehendes Prozessrecht müsste freilich angepasst werden. "Als Vorbild innerhalb des kontinentaleuropäischen Rechtskreises könnte Frankreich dienen. Denn jenseits des Rheins ist der Amicus Curiae bereits seit über zehn Jahren im Code de Justice Administrative normiert – wenngleich er praktisch eher selten genutzt wird."

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