Sonntag, 30. September 2012

Komm, süßer Tod. Die Todesfaszination Österreichs unter dem Gesichtspunkt seines Strafrechts

"Willst du ein Volk verstehen lernen, musst du dir seine Gesetze ansehen." Dieses Sprichwort, das es möglicherweise gibt, trifft auf Österreich in erhöhtem Maße zu. Insbesondere das Strafgesetzbuch unseres Nachbarn scheint wesentlich detaillierter und spezieller, aber auch schrulliger als das unsere zu sein. Einige Tatbestände haben lediglich andere Bezeichnungen: Betrug heißt "Täuschung", Nachstellung heißt "beharrliche Verfolgung" und Beischlaf zwischen Verwandten heißt "Blutschande". Manches ist aber exquisit, etwa "Sklaverei" (wurde bislang nur einmal angewandt, nämlich auf Josef Fritzl) oder die schönen Vergehen "Kuppelei", "Kurpfuscherei", "Unterschiebung eines Kindes" und "eigenmächtige Heilbehandlung". 
Vor allem zeigt uns das öStGB die fast schon berüchtigte Lust des Österreichers am Morbiden und Düsteren. 
In dem Wikipedia-Artikel "Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches" zähle ich mehr als 50 Paragraphen, die den mittelbaren oder unmittelbaren Tod eines Menschen betreffen:
  • Mord
  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
  • Mitwirkung am Selbstmord
  • Tötung eines Kindes bei der Geburt
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
  • Aussetzung mit Todesfolge
  • Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
  • Absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge
  • Schlägerei mit Todesfolge
  • Tätlicher Angriff mehrerer mit Todesfolge
  • Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge
  • Überanstrengung unmündiger, jüngerer oder schonungsbedürftiger Personen mit Todesfolge
  • Imstichlassen eines Verletzten mit Todesfolge
  • Unterlassung der Hilfeleistung mit Todesfolge
  • Schwangerschaftsabbruch durch Nicht-Arzt bei Gewerbsmäßigkeit oder mit Todesfolge
  • Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren mit Todesfolge der Schwangeren
  • Erpresserische Entführung mit Todesfolge
  • Schwere Nötigung mit Selbstmord oder -versuch des Opfers zur Folge
  • Gefährliche Drohung mit Selbstmord oder -versuch des Opfers zur Folge
  • Räuberischer Diebstahl mit Tod eines Menschen zur Folge
  • Gewaltanwendung eines Wilderers mit Körperverletzung mit Dauerfolgen (§85) oder Tod eines Menschen
  • Schwerer Raub bei Tod eines Menschen
  • Schwere Erpressung bei Selbstmord oder Selbstmordversuch des Genötigten oder eines anderen
  • Brandstiftung an fremder Sache mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Fahrlässige Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vorsätzliche Gemeingefährdung mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Fahrlässige Gemeingefährdung mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Unerlaubter Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Fahrlässiges umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vorsätzliches umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Grob fahrlässiges umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Luftpiraterie mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Vergewaltigung bei Tod der vergewaltigten Person
  • Geschlechtliche Nötigung bei Tod der genötigten Person
  • Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person bei Tod der genötigten Person 
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen bei Tod der vergewaltigten Person
  • Sexueller Missbrauch von Unmündigen bei Tod der genötigten Person
  • Landzwang mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte mit Tod eines Menschen / mehrerer Menschen
  • Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen mit Tod des Geschädigten
  • Völkermord
Die haben echt an jede Eventualität gedacht! Sogar jemanden in den Selbstmord zu treiben ist strafbar. Nicht alles leuchtet mir als Laie ein. Was z.B. ist der Unterschied zwischen "absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge" (§ 87 (2)) und "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" (§ 86)? Und überhaupt:
"Warum erweisen sich dann gerade die Österreicher als Experten in Hinscheidefragen? Warum nicht die Deutschen, die viel lieber für ihre hohen Ideen sterben, für Gott, Kaiser, Führer, Volk, Vaterland, Sozialismus, deutsche Freiheit?" (Michael Ziegelwagner - Café Anschluß. Zürich: Atrium Verlag, 2011. S. 99)

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