Samstag, 13. Februar 2016

Eine weitere Gewissensfrage

Als Bahnkunde hatte ich einen 10-Euro-Gutschein für meine nächste Buchung geschenkt bekommen. Mindestbetrag zum Einlösen: 49,- €. Nun begab es sich, dass ich tatsächlich dienstlich eine Zugfahrt buchen musste, die mehr als 49 Euro gekostet hätte. Die Fahrtkosten wurden mir allerdings von meinem Auftraggeber erstattet. Ich stand vor der Frage: Soll ich den Gutschein verwenden und damit meinem Auftraggeber 10 Euro ersparen, oder soll ich ihn aufbewahren und somit mehr Punkte auf mein Bahnbonuskonto gutgeschrieben bekommen? Die Entscheidung wurde dadurch leichter gemacht, dass ich bis zum Verfallsdatum des Gutscheins sowieso keine Fahrt im Wert von >49,- € mehr angetreten hätte. Andererseits wusste ich, dass der Auftraggeber sich das Geld, das er mir zahlte, woanders wiederholen würde; 10 Euro mehr oder weniger hätten nichts ausgemacht.

Wie habe ich mich entschieden?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen