Dienstag, 8. März 2016

Hardy Brinx, Ordnungsamtsmitarbeiter undercover

"Entschuldigen Sie, wie hoch ist denn der Fettgehalt von diesem hier?", fragte der freundlich blickende Herr den Marktstandbetreiber und zeigte dabei auf die Schale mit dem Etikett "Rahmfrischkäse", die sich zwischen dem Emmentaler und dem Gruyère befand. "Der hat 39 Prozent", antwortete der Händler. Daraufhin riss sich der vermeintliche Kunde seinen Bart von der Oberlippe und die Sonnenbrille von der Nase. Dann zog er einen Baseballschläger aus seinem Mantel und zertrümmerte den Käsestand, bis nichts mehr davon übrig war. "Gestatten: Hardy Brinx, Ordnungsamtsmitarbeiter undercover!", sagte der Mann im Anschluss. "Wer Frischkäse mit weniger als 40% Fett in der Trockenmasse mit einem Hinweis auf Sahne oder Rahm versieht, verstößt gemäß Paragraph 31 Absatz 2 Ziffer 8 gegen die Käseverordnung. Nächstes Mal denken Sie besser daran!"

Einmal flanierte Hardy Brinx durch die Innenstadt und kam dabei auch in Sichtweite der örtlichen Justizvollzugsanstalt. Ihm fiel auf, dass durch eines der Gitterfenster ein Bürger guckte, gegen den Brinx vor kurzem wegen wiederholten unzulässigen Lärmens Erzwingungshaft angeordnet hatte. Fröhlich winkte Brinx dem Einsitzenden zu − um sich gleich darauf selbst einen Bußgeldbescheid über 5 Euro auszustellen, hatte er doch soeben eindeutig "Verkehr mit Gefangenen" (§ 115 OWiG) vollzogen. Lächelnd setzte Brinx seinen Spaziergang fort.

Nicht weniger als zwei Jahre seiner Lebenszeit brachte Hardy Brinx dafür auf, sich in die "Kali und Düngemittel Vertriebs GmbH Hasenwinkel" einzuschleusen, um ordnungswidrige Machenschaften aufzudecken. Tag für Tag versteckte sich "Harry Bricks", wie er im Betrieb bekannt war, nach Dienstschluss in einem der riesigen Silos und inspizierte das übelriechende Handelsgut. Schließlich wurde er fündig: Der Lieferschein zu einem Sack mit Mist, der in der folgenden Woche in die Niederlande gebracht werden sollte, war nicht kopiert worden, sondern lag nur in einfacher Ausfertigung vor! Welchen Absatz des § 7 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger diese Schandtat erfüllte, hatte Brinx nicht sofort auf dem Schirm, doch die Details konnten schon bald geklärt werden. "Abschaum wie Sie macht mich krank", zischte Brinx abschätzig, als er seine Kündigung einreichte.

Ins ländliche Niedersachsen verschlug es Hardy Brinx auch in einer anderen Mission. Mit einem maßgeschneiderten Kuhkostüm bekleidet, recherchierte er auf eigenen Verdacht hin in einem Lüneburger Mastbetrieb nach Missetaten. Und tatsächlich konnte der embeddede Ermittler alsbald auf dem Boden der Deck-Anlage eine zähe Flüssigkeit als Hinterlassenschaft eines Zuchtbullen identifizieren. "Die Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten der Rinder bedeutet wohl heutzutage überhaupt nichts mehr?!", schrie Brinx einem der Landwirte ins Gesicht. "Wer es versäumt, Samen zu beseitigen, handelt ordnungswidrig, ihr Monster!" Der Bauer schaute den immer noch getarnten Brinx entgeistert an und erwiderte sodann: "Du magst ja für eine Kuh ganz schön clever sein, aber das Gesetz betrifft ausdrücklich Samen von seuchenkranken Bullen, hähä." Da musste Hardy Brinx sich erstmals Nachlässigkeit eingestehen ...

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