Mittwoch, 23. Juli 2025

Der schwedische Meisterstreich

Wenn man im Ikea-Restaurant die leckeren vegetarischen Köttbullar bestellt, wird das Gericht von der Tellerausgeberin mit einem Fähnchen versehen, damit die Kassenperson weiß, dass sie die Veggie-Variante abzurechnen hat.


Ich habe mir nun folgenden Lifehack (hihi, ihr versteht: Hack) ausgedacht: Man behält das Fähnchen ein, bringt es beim nächsten Ikea-Besuch mit, bestellt im Restaurant die fleischhaltigen Köttbullar, steckt vorm Bezahlen das Fähnchen heimlich in eines der Bällchen und spart so einen Euro, denn die Veggie-Köttbullar sind billiger als das Original.

Würde ich natürlich nie machen; was hätte ich davon? Ich würde auch nie dazu anstiften! Zu welcher Straftat würde in diesem Fall überhaupt angestiftet? Betrug? Erschleichung von Leistungen? Urkundenfälschung? (Kann ein mit einem preisschildähnlichen Objekt versehener Fleischklops eine Urkunde im juristischen Sinn darstellen?

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