Samstag, 11. April 2026

Neues vom § 5 Abs. 3 MarkenG

Die Älteren werden sich (möglicherweise) erinnern: In der "Harald Schmidt Show" wurden in deren goldener Ära regelmäßig Eintragungen aus dem Titelschutzanzeiger vorgelesen. Schmidt und Andrack spekulierten dann, welches literarische, filmische oder sonstige Werk aus dem geschützten Titel erwachsen könnte. Heiterkeit war die Folge.

Gestern wurde mir die aktuelle Ausgabe des Titelschutz-Magazins (Eigenschreibweise: titelschutz-magazin) zugespielt. "102 neue Titel in 58 Titelschutzanzeigen" werden darin aufgeführt. Besonders Auffälliges findet sich leider nicht darunter. Am lustigsten sind noch:

- Die Zitrone im Spinnennetz
- Frauen sind wie Katzen
- Ich heiße Samantha du Arsch

Was ich generell an der Praxis des Titelschutzes bedenklich finde – abgesehen davon, dass man sich einfach so Allerweltswörter wie "Komplimente" sichern darf –, ist, dass der Schutzanspruch stets für "alle Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen" gilt. Wenn's nach mir ginge, würden Titel wie "Wir enden in unendlichkeit" oder "Ich liebe dich im stillen" der "besitzenden" Person nur exakt so gehören; wenn jemand anders etwas Gleichlautendes ohne die jeweiligen Groß-/Kleinschreibfehler veröffentlichen wollen würde, dürfte er das. Pech gehabt!

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