Montag, 25. Januar 2016

Not kennt ein Gebot

Als juristischer Laie denkt man ja oft, die Fallbeispiele, die im Rechtswissenschaftsstudium behandelt werden, seien rein abstrakt und völlig realitätsfern. Bei einer Auktion ersteigert jemand "aus Versehen" etwas durch missverständliches Handheben – wann passiert denn so etwas schon mal? Tatsache ist: Die Problematik der "Trierer Weinversteigerung" (Willenserklärung bei fehlendem Erklärungsbewusstsein) ist mir schon einmal im echten Leben begegnet! Ich nahm an einer öffentlichen Fundsachen-Versteigerung im Rathaus teil, weil ich ein Fahrrad benötigte. Mitten in der Auktion fuchtelte ein Rentner wild mit seinem Arm, weil er eine gerade den Saal betretende Bekannte auf sich aufmerksam machen wollte. Der Auktionator war leider gnädig und fragte rück: "Ist das ein Gebot?", was der Knallkopp feixend verneinte. Dass solche Situationen öfter vorkommen als angenommen, legt nun auch eine Anekdote aus dem Techniktagebuch nahe. Aber lest selbst.

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