So, da bin ich wieder – und finde das Blog so vor, wie ich es verlassen habe. Die in meiner Abwesenheit veröffentlichten Inhalte konnten nicht nur das von hier gewohnte Qualitätsniveau halten, sondern dieses sogar übertreffen und zudem das thematische Spektrum aufs Interessanteste erweitern (Drogen! Sex! Rennräder!). Auch mit den Klickzahlen bin ich zufrieden; das sind die Synergieeffekte, die ich mir von meinen Gastbeiträgern als Multiplikatoren erhofft hatte. Fazit: Das machen wir mal wieder! Die nächsten Vertretungsstunden kann ich hiermit schon jetzt ankündigen, voraussichtlich für das erste Quartal 2027.
Nun aber zurück zum Wesentlichen. Die neue Stiftung Warentest teilt uns mit, dass Konfitüre jetzt Marmelade heißen darf:
Wer Beeren- oder Aprikosen-Konfitüre schon immer „Marmelade" nennt, liegt damit jetzt auch offiziell richtig. Bisher war der Begriff streng genommen Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Nun darf auch bei anderen Fruchtarten „Marmelade" auf dem Etikett stehen – dank Änderungen der „EU-Frühstücksrichtlinien" und der deutschen Konfitüren-Verordnung. Diese fordern nun auch einen höheren Fruchtgehalt: mindestens 450 Gramm Frucht je Kilogramm, bei der Bezeichnung „Extra" sogar 500 Gramm.
EU-Frühstücksrichtlinien, herrlich! Ganz streng genommen dürfte sich "Marmelade" ja nur auf Zubereitungen aus Quitten beziehen. Wie dem auch sei, mir soll recht sein, was die Frühstücksdirektoren in Brüssel entscheiden. Verstehe ich das richtig: Was "Marmelade" heißen darf, ist nun gleichzeitig lockerer und strenger reglementiert? Auf die Frucht kommt es nicht an, wohl aber auf den Fruchtanteil. Nicht geregelt ist laut Stiftung Warentest übrigens die Produktbezeichnung "Fruchtaufstrich", "mitunter" sei dabei "besonders viel Frucht enthalten".
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen