Im aktuellen Titelschutz-Magazin finden sich wieder einige Einträge, über die ich staunen und/oder grinsen musste. Beispielsweise hatte es offenbar bis jetzt noch niemand unternommen, sich die Rechte an der urdeutschen Phrase
Draußen nur Kännchen
zu sichern. Schön für Herrn B. aus D.! Ferner wurde Titelschutz für die generischen Wörter "Schnee und Sand" (jeweils mit "und" und "&" und das Ganze noch auf Englisch) und "Ekel" bzw. "Disgust" (nicht jedoch "Repulsion", s. Roman Polanski), mit und ohne folgendem Punkt, angemeldet. Auch den Allerweltstitel
Nicht schön genug
darf ab sofort nicht mehr Hinz oder Kunz benutzen, sondern nur noch Herr H. aus H. Einen besonderen Glückwunsch möchte ich Frau K. aus A. aussprechen, die Inhaberin der Rechte an
Arschengel.
Herr L. aus W. hingegen wird die Menschheit demnächst mit einer (Buch-? Film-? Hörspiel-?)Reihe namens
Otto das Ei
beglücken. Freuen dürfen wir uns aber auch auf "Der Schach-Kobold", "Der kleine Mumpitz" und "Gespräche mit meinem inneren Hamster", registriert von Herrn F. aus S. resp. Herrn. D. aus W. resp. Frau G. aus W.
Dass man sich einzelne (Klein-)Buchstaben schützen lassen darf, war mir neu, aber irgendwie hat es eine GmbH aus München geschafft, sich
h
h How to Be Human
How to Be Human
human FORWARD
zu sichern. Dank einer Anwaltskanzlei aus Hamburg wiederum darf wohl bald das
Horst Magazine
das Licht der Welt erblicken. Pflichtblatt für Horst-Fans!
Zu guter Letzt: Ich weiß nicht, welche epische Serie in welcher Form da auf uns zukommt, aber ich bin an Bord!

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