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Samstag, 11. April 2026

Neues vom § 5 Abs. 3 MarkenG

Die Älteren werden sich (möglicherweise) erinnern: In der "Harald Schmidt Show" wurden in deren goldener Ära regelmäßig Eintragungen aus dem Titelschutzanzeiger vorgelesen. Schmidt und Andrack spekulierten dann, welches literarische, filmische oder sonstige Werk aus dem geschützten Titel erwachsen könnte. Heiterkeit war die Folge.

Gestern wurde mir die aktuelle Ausgabe des Titelschutz-Magazins (Eigenschreibweise: titelschutz-magazin) zugespielt. "102 neue Titel in 58 Titelschutzanzeigen" werden darin aufgeführt. Besonders Auffälliges findet sich leider nicht darunter. Am lustigsten sind noch:

- Die Zitrone im Spinnennetz
- Frauen sind wie Katzen
- Ich heiße Samantha du Arsch

Was ich generell an der Praxis des Titelschutzes bedenklich finde – abgesehen davon, dass man sich einfach so Allerweltswörter wie "Komplimente" sichern darf –, ist, dass der Schutzanspruch stets für "alle Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen" gilt. Wenn's nach mir ginge, würden Titel wie "Wir enden in unendlichkeit" oder "Ich liebe dich im stillen" der "besitzenden" Person nur exakt so gehören; wenn jemand anders etwas Gleichlautendes ohne die jeweiligen Groß-/Kleinschreibfehler veröffentlichen wollen würde, dürfte er das. Pech gehabt!

Freitag, 20. Juni 2025

Fragen, die ich mir selbst stelle

Heute: Darf Foie gras in Deutschland verkauft werden?

Im Grunde kenne ich die Antwort seit dieser Woche, denn da habe ich in einem Kühlregal bei Edeka gleich mehrere Sorten von Foie gras gesehen, und ich gehe davon aus, dass Edeka nicht gegen geltendes Recht verstößt. Ich hatte allerdings im Hinterkopf gespeichert, dass der Handel mit Stopfleber hierzulande ebenso untersagt wäre wie die Herstellung derselben. Nun sagt mir Google: Zwar ist das Zwangsfüttern von Tieren in vielen Ländern Europas, darunter in Deutschland, sehr wohl verboten, jedoch darf die auf solche Weise "verfeinerte" Innerei von Frankreich, wo diese Grausamkeit als TrAdiTiOn verbrämt und als schützenswert erklärt wurde, nach Deutschland importiert und in den Handel gebracht werden.

"Eigentlich dürfte die Herstellung von Stopfleber in einem EU-Mitgliedsstaat kein Thema sein. Die EU-Richtlinie 98/58CE (insbesondere Anhang 24 zu Art.4) verbietet die Produktion von Stopfleber bereits seit 1999. Danach darf die Art des Fütterns bei Tieren 'keine unnötigen Leiden oder Schäden' verursachen. Die Richtlinie lässt jedoch Ausnahmen zu und muss darüber hinaus nicht zwingend umgesetzt werden. Schlussendlich liegt es am freien Binnenmarkt, dass der Import von Stopfleber innerhalb aller EU-Staaten weiter zugelassen wird. Deshalb wird auch in Deutschland immer noch Stopfleber verkauft. Um sich weiter abzusichern, erklärte Frankreich im Jahr 2005 Foie Gras sogar zum nationalen und gastronomischen Kulturerbe." (LTO)

Warum ist mir das Zeug bisher noch nie in deutschen Kaufhallen begegnet? Wahrscheinlich ist es wirklich eine Seltenheit, die Nachfrage potentiell gering. Tatsächlich befindet sich die erwähnte Edeka-Filiale in einer Gegend, wo man noch am ehesten die entsprechende Klientel findet ...

Sonntag, 8. Dezember 2024

Schöne Stellen aus deutschen Gerichtsentscheidungen

"Eingedenk des Vorstehenden ist die Verwendung des Emojis in der WhatsApp-Nachricht des Klägers vom 23.09.2021 nicht als Zustimmung zur Aussage des Beklagten in der Nachricht zuvor zu werten 'Der SF 90 Stradale rutscht leider auf erstes Halbjahr 2022.'

Ausgehend von seiner in den gebräuchlichen Emoji-Lexika Emojipedia (https://emojipedia.org/de/grimassen-schneidendes-gesicht [abgerufen: 11.11.2024]) und Emojiterra (https://emojiterra.com/de/grimassen-schneidender-smiley [abgerufen: 11.11.2024]) angegebenen Bedeutung stellt der sog. 'Grimassen schneidendes Gesicht'-Emoji (Unicode: U+1F62C) grundsätzlich negative oder gespannte Emotionen dar, besonders Nervosität, Verlegenheit, Unbehagen oder Peinlichkeit. Dass die Parteien des Rechtsstreits – individuell oder aus Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – diesem eine davon abweichende Bedeutung beimaßen, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Zudem ist der spezifische Kontext zu berücksichtigen, in dem der Emoji verwendet wurde. Der daneben vom Kläger verwendete Ausdruck 'Ups' ist allenfalls als Ausruf der Überraschung oder des Erstaunens zu werten, keinesfalls ist damit eine zustimmende Aussage verbunden. Die folgende Aussage des Klägers ändert daran nichts mehr. [...]

Selbst die klägerische WhatsApp-Nachricht vom 27.01.2022 unter Verwendung des Emojis ist nicht im vom Beklagten gewünschten Sinne auszulegen. Der sog. 'Grinsendes Gesicht mit lachenden Augen'-Emoji (Unicode: U+1F604) hat in der Regel schon keine eindeutige Bedeutung. Er vermittelt laut Emoji-Lexika oftmals allgemeine Freude, Glücksgefühle, eine warme, positive Stimmung oder gutmütige Belustigung, kann aber auch Stolz oder Aufregung vermitteln."

OLG München, 19 U 200/24 e
(Kontext: "Legal Tribune Online", 27.11.2024)

Dienstag, 24. September 2024

The eagle hasn't landed (yet)

Was ist der Nationalvogel der Vereinigten Staaten von Amerika? Der Weißkopfseeadler natürlich, würden wohl die meisten auf diese Frage antworten. Tatsächlich ist der bald eagle, wenn er auch als Wappentier das Große Siegel ziert und somit in den USA allgegenwärtig ist, nie offiziell als national bird anerkannt worden. Dies könnte sich bald dank einer vom National Eagle Center in Wabasha, Minnesota, vorgeschlagenen gesetzlichen Verankerung ändern.

Das regelmäßig über minnesotische (?) Angelegenheiten berichtende Blog TYWKIWDBI hat darüber neulich informiert und dabei nicht unerwähnt gelassen, dass auch viele Menschen in den USA davon ausgehen bzw. ausgegangen sind, der Status des Weißkopfseeadlers als Nationalsymbol sei längst verbindlich festgelegt. Man denkt ja als Laie häufig, dass Selbstverständlichkeiten irgendwo kodifiziert seien, und dann sind sie es gar nicht, Stichwort Gewohnheitsrecht. Dass zum Beispiel Deutsch in Deutschland Staats- oder Landessprache ist, wird auch in keinem Gesetzestext schriftlich festgehalten (soweit ich weiß, regelt lediglich das Gerichtsverfassungsgesetz, dass die Gerichtssprache Deutsch ist, wobei Wirtschaftsprozesse hierzulande künftig auch auf Englisch geführt werden dürfen); Initiativen à la "Deutsch ins Grundgesetz!", wie sie alle paar Jahre von sich reden machen, sind meines Erachtens unsinnig.

Übrigens: "Einen wirklich offiziellen Nationalvogel gibt es in Deutschland wohl nicht. 1966 betitelte der Deutsche Bund für Vogelschutz den Weißstorch als Nationalvogel. [...] Auf dem Bundeswappen Deutschlands ist ein stilisierter schwarzer Adler abgebildet, der keine bestimmte Art repräsentiert. Trotz[dem] ist der Steinadler als Nationaltier Deutschlands bekannt." (vogelundnatur.de)

Montag, 14. August 2023

Schöne Stellen aus deutschen Gerichtsentscheidungen

"Die Bezeichnung einer anderen Person als 'Fettes ' stellt ohne Zweifel eine grobe Beleidigung dar. [...] Ob aber tatsächlich Herr F. wegen seiner Körperfülle das einzige in Betracht kommende Beleidigungsopfer ist, oder ob ein anderer Vorgesetzter gemeint gewesen sein könnte oder gar Herr D. C., wie vom Kläger behauptet, kann dahinstehen und bedarf keiner weiteren Sachaufklärung. Es wird nachfolgend zugunsten der Beklagten unterstellt, dass ihre Behauptung insoweit zutrifft.
Ob und wie grob 'kopf' eine Beleidigung darstellt, hängt von den Umständen und auch vom Adressaten der Beleidigung ab.
Das vom Kläger benutzte Emoticon bedeutet ausweislich der List of Emoticons for Facebook (http://www.symbols-n-emoticons.com/p/facebook-emoticons-list.html) nämlich nicht 'Bärenkopf', sondern 'monkey face'. Ein Bärenkopf wird dagegen mit dem Emoticon ausgedrückt, welches 'teddy bear Emoticon' heißt. Aber offenbar haben beide Parteien das verwendete Emoticon als Bärenkopf angesehen.
Die Benutzung des Spitznamen 'Bärenkopf“ wäre jedenfalls dann grob beleidigend, sollte damit Herr H. gemeint gewesen sein und sollte damit beabsichtigt gewesen sein, sich über dessen krankheitsbedingt ausgeprägte Gesichtszüge lustig zu machen. [...]
Es ist aber zugunsten des Klägers angesichts der tatsächlichen Gesamtumstände davon auszugehen, dass dem Kläger die Tragweite seines Tuns und die Reichweite seiner Beleidigungen so nicht bewusst war. Auch wenn sich der Kreis der Kommentatoren (21 Personen) nicht nur aus einem kleinen Kreis mit den betrieblichen Verhältnissen der Beklagten vertrauter Person beschränkte, ging der Kläger offenkundig davon aus, dass die von ihm verwendeten Codes und Spitznamen nicht allgemein verständlich sind, sondern eben nur für Eingeweihte, insbesondere für den Chronikinhaber Herrn I.. Das 'fette Schwein' wurde von Herrn I. sofort einer Person zugeordnet, die den synonymen Spitznamen 'Spanferkel' trage. Es handelt sich also erkennbar um einen Insidersprachgebrauch. So ist auch der Spitznamen 'Bärenkopf' zu verstehen. Mit dieser Bezeichnung vermag ein Außenstehender nichts anzufangen. Ein Außenstehender vermag darin noch nicht einmal notwendigerweise eine Beleidigung sehen. Es handelt sich um einen Herrn H. von einer Gruppe an Eingeweihten gegebenen Spitznamen, der am äußeren Erscheinungsbild anknüpft, von dem aber nicht zu erwarten ist, dass dieser von irgendeinem des eingeweihten Kreises jemals direkt gegenüber Herrn H. verwendet würde. Der Kläger ging davon aus, dass nur in den Code eingeweihten Personen eine Zuordnung möglich wäre. Dies ergibt sich auch aus dem ebenfalls verwendeten Spitznamen 'Lars Ricken' für den ehemaligen Mitarbeiter der Beklagten Herrn H.. Eine Zuordnung von Namen an Personen außerhalb eines Kreises von Eingeweihten sollte vermieden werden, wie sich aus dem Kommentar des Klägers zur Namensnennung 'Schonny' durch Herrn H. ergibt."

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 4 Sa 5/16

Montag, 22. Mai 2023

UNregierbar

Neulich stellte ich mir die Frage, ob es auf der Erde Territorien gibt, die keinem Land zugeordnet werden können, sondern vollständig den Vereinten Nationen unterstellt sind. Damit meine ich nicht Treuhandgebiete als Nachfolger von vormaligen Mandats- oder Schutzmachtzonen, sondern tatsächliche "UN-Staatsgebiete", in deren Grenzen sozusagen eine inter- oder supranationale Staatsbürgerschaft gilt.

Die Antwort auf diese Frage lautet tendenziell nein, wobei sich die Sache erwartungsgemäß komplizierter darstellt, zumindest mir, der ich leider kein Völkerrechtler bin. Natürlich sind mir die drei Staatsmerkmale (Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt) bekannt, aber mal ganz praktisch und trivial gefragt: Können die UN beispielsweise Pässe ausstellen? Jein. Tatsächlich geben die Vereinten Nationen eine Art Reisedokument aus, das United Nations laissez-passer (UNLP), allerdings ausschließlich an Angestellte der UN inkl. der IAO sowie von internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation, der Welthandelsorganisation oder der Weltbank. Das LP ist mithin ein diplomatischer Ausweis, den man zusätzlich zu seinem nationalen Reisepass führt. Soweit ich sehe, kann kein Mensch ausschließlich einen "UN-Pass" besitzen. Und das ist auch schon der springende Punkt.

Es existieren, Stand 2023, zwei Gebiete, die meiner in der Ausgangsfrage formulierten Vorstellung nahekommen und bei Wikipedia tatsächlich als "territories governed by the United Nations" geführt werden:
- die Golanhöhen, seit 1974 der United Nations Disengagement Observer Force (UNDOF) unterstellt, und
- die Pufferzone auf Zypern, seit ebenfalls 1974 kontrolliert von der United Nations Peacekeeping Force in Cyprus (UNFICYP).
Diese Territorien nennt man nach den dort eingesetzten Kräften auf englisch auch UNDOF Zone on the Golan Heights resp. United Nations Buffer Zone in Cyprus (UNBZC).

Zwei traditionelle "Pulverfässer" also. In beiden Gebieten lebt auch Zivilbevölkerung. Diese hat jedoch nicht eine (alleinige) "UN-Staatsbürgerschaft", sondern setzt sich zusammen aus israelischen bzw. syrischen Staatsangehörigen hier und türkischen bzw. griechischen bzw. zyprischen Staatsangehörigen da. Die jeweilige prozentuale Verteilung konnte ich auf die Schnelle nicht recherchieren. Für die Pufferzone auf Zypern gibt die Webseite der UNFICYP eine Gesamtbevölkerung von 10.000 Menschen an, nicht mitgerechnet sind dabei die britischen Sovereign Base Areas; nicht dazu gehört auch die Geisterstadt Varosha. Beispielhaft für die wenigen vollständig im blauen Gürtel (der eigentlich Grüne Linie heißt) liegenden Ortschaften sei das Dorf Pyla/Pile genannt.

CC BY-SA 3.0

Wie verhält es sich nun mit den Angehörigen der Friedenstruppen? Wie schon erwähnt, sind das keine "reinen" UN-Bürger, sondern ein bunt gemischter Haufen. Die UN-Charta spricht im Abschnitt "Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung" (Kapitel XI) denn auch explizit von "Mitglieder[n] der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben" (Artikel 73). Um beim Fall Zypern zu bleiben: Die derzeitige Kommandeurin ist Generalmajor Ingrid Margrethe Gjerde, eine Norwegerin, und der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs ist der Kanadier Colin William Stewart. Um die vier Sektoren der Pufferzone kümmern sich Kontingente aus Argentinien (Sektor 1), Großbritannien (2) und der Slovakei (4), für den inzwischen in die Sektoren 2 und 4 aufgegangen Sektor 3 war Kanada zuständig. In der UNDOF-Zone stellt Nepal mit 435 Soldaten den Löwenanteil, daneben beteiligen sich mit Kontingenten von 1 bis 219 Mann (Daten von 10/2021): die Niederlande, Ghana, Tschechien, Bhutan, Irland, Fidschi, Uruguay und Indien.

Nicht auszuschließen ist, dass in den genannten Krisenherden auch Personen ohne Staatszugehörigkeit leben, aber Staatenlosigkeit ist noch mal ein ganz anderes Paar Schuhe, zu dem der Hohe Flüchtlingskommissar der VN ein lesenswertes FAQ herausgegeben hat.

Donnerstag, 13. April 2023

Absperren und Schlüssel wegwerfen!!!

Eine üble Eigenschaft des Volkes – "des Pöbels" hätte ich beinahe geschrieben – ist seine ungehemmte Vergeltungsgeilheit: das Schreien nach Ausreizung aller Sanktionsmittel, wo nicht gar sofortigem Erhöhen von Strafandrohungen, sobald ein durch Spektakularität oder Seltenheit herausragendes Verbrechen von sich reden macht. Wobei das Geschrei teilweise schon bei Vergehen anhebt, denn ich beziehe mich nicht nur auf den "Todesstrafe für Kinderschänder!"-Mob, sondern denke beispielhaft an einen Tag im Oktober letzten Jahres, als der Bahnbetrieb im Norden der Bundesrepublik gestört wurde, nachdem Unbekannte, wie es hieß, "Sabotage an Kabeln, die für den Zugverkehr unverzichtbar sind", verübt hatten. Ich bin mir sicher, dass, falls die Täter irgendwann gefasst werden sollten, Stimmen laut würden, man müsse für den § 88 des Strafgesetzbuches umgehend eine nicht zu knappe Mindestfreiheitsstrafe einführen, und, falls den Beschuldigten die verfassungsfeindlichen Absichten ihres Tuns nicht nachzuweisen sind, für den § 315 StGB gleich mit.

Derlei wird man nicht nur in "Klartext"-Gastkommentaren bei den üblichen Hardliner-Gazetten lesen, sondern auch von Politikern hören. Denn die sagen niemals "Wir müssen die Schuldigen mit den angemessenen Mitteln eines Rechtsstaates und unseren so ausreichenden wie funktionierenden Gesetzen behandeln", sondern: "Wir müssen die Schuldigen die volle Härte der Justiz spüren lassen!" War es nicht eine Ministerin links der Mitte, die kürzlich wieder die berüchtigten "Konsequenzen" forderte, aber nicht etwa für Cum-ex-Gauner, sondern für die Aktivismusgruppe "Letzte Generation"?

Über den Spruch "Das muss eine Demokratie aushalten können" macht man sich nur noch lustig, Volksvertreter reden dem von tendenziösen Medien aufgestachelten Volk nach dem Mund, am Ende winkt Haft für Alltagsdelikte wie Sachbeschädigung oder versuchte Nötigung. Ständig soll etwas verschärft werden, ich kann mich nicht erinnern, dass mal jemand die Änderung eines Strafrahmens nach unten angeregt hätte. Herabzusenken ist stattdessen das Strafmündigkeitsalter, zumindest wenn es nach den nicht wenigen Leuten geht, die in den jüngsten aufsehenerregenden Gewaltverbrechen durch unter 14-Jährige einen beunruhigenden Trend sehen, der gestoppt werden muss ("Was früher jugendtypisch ein Kaufhaus-Diebstahl war, das wird heute jugendtypisch ein Tötungsdelikt", so allen Ernstes ein Münchner Rechtsanwalt gegenüber dem Ekelblatt Nr. 1). Klar, wozu überhaupt noch Jugendstrafrecht; urteilen wir doch gleich Kinder wie Erwachsene ab!

Ich sag's, wie's ist: Diese Sehnsucht nach punitivem Exzess und gnadenloser Autorität ist eine Vorstufe von Stammtischparolen à la "Wir brauchen mal wieder einen kleinen Führer, der für Zucht und Ordnung sorgt". Das macht mir Angst.

Montag, 19. Dezember 2022

Zauberhafte altdeutsche Rechtssprache (II)

Folge I

Zwangsal. Im Grimmschen Wörterbuch "als variante für quelung" aufgeführt. Dort wie auch im Wiktionary finden wir den Vermerk, dass das Wort "nach dem 16. Jahrhundert immer seltener, heute vollkommen erloschen" ist, was übrigens auch auf den folgenden Eintrag zutrifft. Mittelhochdeutsch twancsal, bedeutet es wohl "Zwang, Gewalt, Einschränkung", aber was meint es im engeren, i.e. juristischen Sinne? Da es in einer Quelle aus dem Jahr 1788* in der Trias "Zwangsal, Satzung oder Steuer" auftaucht, nehme ich an, dass an eine Art Zwangsvollstreckung, eine amtlich verordnete Einschränkung gedacht werden muss.

* Der Titel soll hier in seiner ganzen Schönheit wiedergegeben werden: "
Antiquitatum Nordgaviensium Codex Diplomaticus oder Probationum, worinnen nicht allein einige zur Erläuterung des alten Nordgaus dienende, sondern auch vornemlich wichtige, das Hochfürstliche Burggrafthum Nürnberg, und die von demselben absproßende beyde in diesem Landes-Bezirck situirte Hochfürstliche Häuser, Brandenburg Anspach und Bayreuth betreffende hohe Vorrechte, Freyheiten, Begnadigungen, Concessiones u. dgl. m. vom VIII. Seculo anfangend, und bis auf gegenwärtige Zeit sich extendirende, mithin sich dann auf Neun und ein halbes Seculum erstreckende Urkunden und Zeugniße enthalten, die an Orten, wo es nöthig, mit Historisch-Genealogisch-Chronologisch-Geographisch- und Critischen Anmerckungen erkläret, Auch einem dreyfachen Register, zum bequemen Gebrauch versehen. Vierter Theil" von Johann Heinrich von Falckenstein, dem "Hoch-Fürstlich-Brandenburgisch-Anspachischen Hof-Rath und der Königlich-Preußischen Societät der Wissenschaften Mitglied".

Übergenoß, Ungenoß. Dieses Begriffspaar erscheint im Abschnitt über die Stände. Den "Übergenoß" finden wir bei Tristan und Isolde, wo es über Tristan heißt, er sei "alles Todes Übergenoß". Kann man das so interpretieren, dass er über dem Tode steht, ihm "über ist" (in der Bedeutung wie in dem Zitat aus "Kir Royal", das mir geläufig ist, obwohl ich diese vermeintliche Kultserie nie gesehen habe: "Isch bin dir einfach über")? Das Gegenstück zum Übergenossen scheint der bei Mitteis nicht erwähnte Untergenoß/Untergenosse zu sein.
"[D]as Mittelalter kannte eine Reihe von rechtlichen Beziehungen, in die man nur mit Standesgenossen oder Tieferstehenden (Untergenossen) treten konnte, während man von den Übergenossen als unebenbürtig ausgeschlossen wurde. [...] In Kriminalsachen brauchte sich niemand einen Untergenossen als Richter oder Urteiler, Zeugen oder Eideshelfer gefallen zu lassen. Um ein Urteil schelten zu können, mußte man Genosse oder Übergenosse der Urteilsfinder sein. [... N]ur einen Ebenbürtigen brauchte man sich als Fürsprecher des Prozeßgegners gefallen zu lassen." (Richard Schröder, Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte, 1889)
Aber war ein Untergenosse mit einem Ungenossen identisch? Das finden wir zumindest in Claudius von Schwerins Grundzügen des deutschen Privatrechts von 1928 bestätigt: Es gab, kurzum, im Mittelalter die "Vorstellung, daß ein Mensch besser geboren als ein anderer, dieser daher sein übergenoz und er dessen ungenoz ist" [im Original sind die Termini in Nicht-Fraktur gesetzt]. "Ihre Wirkung ist die, daß gewisse Rechtsbeziehungen zwischen einem Menschen und seinem Ungenossen und demgemäß auch seinem Übergenossen unmöglich sind oder doch andere Folgen haben als zwischen Genossen. Im einzelnen ist die Ehe mit dem Ungenossen oder der Ungenossin eine u n g l e i c h e Ehe (Mißheirat, disparagium)."
Vor diesem Hintergrund könnte man mal überlegen, ob die Anrede "Genosse/Genossin" im Sozialismus, wo das Klassensystem ja überwunden sein soll, nicht fehl am Platze ist. Denn Menschen, die nicht als Genossen und Genossinnen akzeptiert werden, stünden dann ja wiederum über oder unter anderen.

Sonntag, 18. September 2022

Zauberhafte altdeutsche Rechtssprache (I)

Nachdem es im vorletzten Beitrag um obskure Rätsellösungen und im letzten um eine obskurere Berufsbezeichnung ging, ist es nur folgerichtig, sich erneut mit obskurem Sprachgut zu befassen ... Nein, halt, das ist überhaupt nicht folgerichtig! Das Blog droht monothematisch zu werden, und das ist keineswegs meine Absicht.

Nichtsdestotrotz ist es an der Zeit für eine neue kleine Reihe, in welcher ich lexikographische Stöbereien in einem Lehrbuch betreiben möchte, das ich bereits im August erwähnt habe: Deutsche Rechtsgeschichte von Heinricht Mitteis, erschienen in 3. Auflage 1954 bei C.H. Beck. Ich hatte es in einem Berliner Antiquariat erworben und mit Blick auf das Erscheinungsjahr direkt gedacht: Uiuiui. Denn wenn man sich, wie ich, ein bisschen mit der westdeutschen Nachkriegsgeschichte beschäftigt hat, weiß man, dass jemand, der in dieser Zeit eine höhere Position in der Rechtspflege oder -lehre bekleidete, mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit eine oder mehrere Leichen im Keller hatte. Aufatmen war angesagt, als ich den Wikipedia-Artikel zu H. Mitteis las, denn der in Prag geborene Ordinarius darf nicht nur als unbelastet, sondern sogar als bedingt widerständisch betrachtet werden. Bereits 1933 "verlor er sein Amt als Dekan, weil er gegen die Verunglimpfung jüdischer Kollegen in der nationalsozialistischen Presse Stellung nahm und den Rektor der Heidelberger Universität kritisierte. Obwohl Mitteis nicht der NSDAP beitrat, wurde er 1934 auf den Lehrstuhl für Deutsches Privatrecht, Deutsches Bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München berufen. Wegen seiner kritischen Einstellung zum Nationalsozialismus war Mitteis offenen Angriffen von Seiten der nationalsozialistischen Studentenführung ausgesetzt. In einer Vorlesung kam es sogar zu einer Schlägerei zwischen NS-Studenten und Mitteis’ Schülern. [...] 1938 entging Mitteis der Schutzhaft nur, weil seine Familie mit der Frau von Alfred Jodl, dem damaligen Leiter des Wehrmachtführungsamtes, befreundet war. Nach dem 'Anschluss Österreichs' wurde Mitteis von allen Ämtern suspendiert und an die Universität Rostock versetzt."

Mitteis (1889-1952) gilt bis heute als Koryphäe für Rechtsgeschichte. Dementsprechend geht das vorliegende Studienbuch aus der Reihe "Juristische Kurz-Lehrbücher", bei aller Kompaktheit, ganz schön in die Tiefe, ist voraussetzungsreich und anspruchsvoll. Ich habe es dennoch bewältigt, und hier kommt nun die Nacharbeit. Viele der Fachwörter, die oft ohne weitere Erklärung gedroppt werden, sehen kurios aus, scheinen uralt zu sein, sie sind, kurzum, einer näheren Betrachtung wert. Für jede Folge dieser Serie werde ich mir zwei Wörter herausgreifen und unter Zuhilfenahme mir vertrauenswürdig scheinender Drittquellen definieren. Weitergehende Forschungen (bspw. etymologischer Art) sind mir nicht zuzumuten.

Schatzwurf. War wohl eine Form der Freilassung durch den König mit Vollfreiheit als Folge. Aber wie sah dieser Akt konkret aus? Der Klappentext von Ute Maass' Monographie Die Freilassung durch Schatzwurf in den Urkunden der karolingischen, sächsischen und salischen Kaiser und Könige (zugl. Diss. Bochum 2007) fasst es in einem Satz zusammen: "Der Schatzwurf ist eine symbolische Handlung, bei der der freizulassende Unfreie dem Freilasser einen Denar darbietet, den dieser ihm aus der Hand schlägt."
Allgemeiner das Online-Mittelalter-Lexikon, welches auch die althochdeutsche Form (scazuurfun) und die mittellateinische Grundlage für die Lehnübersetzung angibt (excussio denariatio): "Symbolischer Akt bei der Freilassung Leibeigener. Der Freizulassende hielt dabei vor Zeugen seinem Herrn eine Münze hin, die dieser annahm und zu Boden warf (iactante denario), wodurch die Ablehnung des Kopfzinses augenfällig dargestellt war."

Hantgemal. Erscheint in Klammern hinter dem Halbsatz "Später wurde das Schöffenamt mit gewissen Gütern verbunden". Wo ich schon mal das Mittelalter-Lexikon offen habe: Dort wird es definiert als "dinglicher Ausweis für Freiheit und Adel einer Person oder Sippe in Form eines Stamm- oder Erbguts, nach welchem diese ihre Hausmarke führt. Insbesondere das Stammgut ritterbürtiger, schöffenbarer Geschlechter. Das vererblich an das Gut gebundene Zeichen des hantgemals wurde als Unterschrift gesetzt und war nur in männlicher Linie vererbbar."
Da tun sich sogleich Folgefragen auf. Also: "Unter Schöffenbaren haben wir [...] Schöffen und ihre Familienangehörigen zu verstehen. Jedoch war ihre Standesstellung durch ein Anrecht an freies Eigengut, das im Bezirke des betreffenden Schöffengerichtes lag, beschränkt; man nannte dieses Eigen Hantgemal." So steht es bei Aloys Meister, Deutsche Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis ins 14. Jahrhundert, 2013. In welcher Gestalt man sich das Zeichen "als Unterschrift" bzw. die "Hausmarke" vorzustellen hat, konnte ich nicht herausfinden, auch nicht bei Wikipedia, die den Begriff als "Handgemahl" führt. (Es gibt verschiedene Formen, von denen die älteste, handmahal, wie man dort erfährt, im altsächsischen Heliand belegt ist.)

Montag, 22. August 2022

Von Sachsen- und Wasserspiegeln

In dem antiquarisch erstandenen Lehrbuch Deutsche Rechtsgeschichte von 1954 (das hier in Zukunft noch eine Rolle spielen wird) las ich in Bezug auf den Sachsenspiegel, das wichtigste deutsche Rechtsbuch des Spätmittelalters: "Noch 1933 zitierte ihn das Reichsgericht".

'Oho, sieh an, das ist ja höchst interessant', dachte ich, und direkt darauf: 'Ob es auch noch Gerichtsentscheidungen nach Erscheinen dieses Fachbuches gab, in denen sich auf den Sachsenspiegel berufen wurde?' Im Handumdrehen war herauszufinden, dass es mindestens eine solche gibt, nämlich eine Bundesgerichtshof-Sache von 1989 (Az. III ZR 266/87)! Geklagt hatte damals das Land Schleswig-Holstein gegen die Bundesrepublik Deutschland; geklärt werden sollten "die eigentumsrechtlichen Verhältnisse bestimmter Land- und Wasserflächen im Bereich des Auslaufs der Kossau aus dem Großen Binnensee in die Ostsee (Hohwachter Bucht)". Wer die vertrackte Causa, in der es um Molenausbau, Wasserstraßen und Hafenverkäufe geht, nachzuvollziehen versuchen möchte, kann hier das Urteil einsehen. Ich beschränke mich darauf, den Satz zu zitieren, mit welchem die Stellung der genannten historischen Quelle bekräftigt wird: "Der als Landesrecht mit Vorrang vor dem Gemeinen Recht anzuwendende Sachsenspiegel bestimmt über das Meeresufer nichts". Okay, weitergeholfen hat es offenbar nicht, aber dass der Senat neben der Weimarer Reichsverfassung, dem Staatsvertrag von 1921 und dem preußischen Wassergesetz auch einen Text, der zwischen 1215 und 1235 entstanden ist, konsultiert hat, finde ich faszinierend.

Mittwoch, 4. Mai 2022

Was vom Tiere übrig blieb

Gesetze, und das ist auch gut so, ändern sich, sind stetiger, an sich wandelnde Einstellungen und ungeschriebene Normen ausgerichteter Beurteilung ausgesetzt und müssen gegebenenfalls vor der aktuellen gesellschaftlichen Hintergrundstrahlung neubewertet werden. Das Recht schreitet dabei nicht geradlinig in eine Richtung, es macht leider hier und dort Rückschritte, man schaue nur auf gewisse Weltgegenden mit sich religiös radikalisierenden Regierungen – oder auch bloß in die sogenannte Free World (Stichwort Roe v. Wade).

Bleiben wir in Deutschland. Als ich gestern dem Wikipedia-Artikel des Tages folgte, landete ich irgendwann bei "Tierkörperverwertung" (Rat: Nicht vor dem Frühstück lesen!), dessen Abschnitt "Rechtlicher Hintergrund in Deutschland" ich entnahm, dass seit 2017 die Möglichkeit der Pferdebestattung besteht. Das finde ich aus mehreren Gründen beachtlich. Zum einen streift die historische Praxis, Pferde zu beerdigen, ein Fachgebiet von mir (tatsächlich werde ich im Wiki-Eintrag zu Pferdekult mehrmals zitiert); die präferierte und einzig gangbare Form ist heute allerdings nicht die Erd-, sondern die Feuerbestattung, so dass künftige Generationen keine Skelettreste aus unserer Epoche freilegen und daraus kulturanthropologische Schlüsse werden ziehen können. Zitat: "Stand Anfang 2022 gibt es in Deutschland drei zugelassene Pferdekrematorien mit vier Standorten. Darüber hinaus sind Anbieter aus Frankreich und den Niederlanden aktiv, die auch aus Deutschland in ihre Krematorien im Ausland überführen. Nur die Feuerbestattung im Krematorium ist für Equiden zulässig." (Von Equiden spricht das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz [TierNebG] und bezieht sich somit nicht nur auf Pferde, sondern auch auf Zebras, Esel usw.)

Zum anderen scheint mir die Vorschrift im Hinblick darauf, was ich in der obigen Einleitung ansprach, bemerkenswert. Warum haben wir plötzlich das Bedürfnis, tote Pferde nicht mehr einfach zu beseitigen, sondern ihnen eine Behandlung wie unseresgleichen angedeihen zu lassen? Versetzt man sich in die Volksseele der westlich-durchindustrialisierten Zivilisation und speziell der deutschen vor sagen wir fünfzig Jahren hinein, muss man sich auf dem Standpunkt wähnen, dass Tiere nichts anderes als Produkte, Werkzeuge, letztlich Glieder einer Verwertungskette sind. Der Mensch lebt nicht neben dem Tier, er hat sich über es erhoben und kennt es nur mehr als Nutz-Wesen. Seit etlichen Jahren erleben wir aber eine Kehrtwende im Denken, wir haben erkannt, dass wir auf Tiere nicht nur wegen ihres Fleisches, ihres Fells etc. angewiesen sind, zudem liefert die Wissenschaft immer neue Erkenntnisse bezüglich der Empfindungen und kognitiven Fähigkeiten tierischer Geschöpfe. Die Folgen sind gesteigerte Empathie und als Konsequenzen der Siegeszug des Vegetarismus, Bewusstsein für Umweltschutz, bessere Behandlung von Vieh und manches mehr, was sich eben auch in Gesetzestexten widerspiegelt. Um das klarzustellen: Ich verstehe das nicht als "Rückschritt", ganz im Gegenteil. Auch darf man den geweiteten Blick auf unsere mehrbeinigen Freunde nicht mit verkitschter Hundeliebe gleichsetzen. Zumal die emotionale Nähe zum (Haus-)Tier ja nicht kontinuierlich abgenommen oder auf niedrigem Niveau stagniert hatte, bevor sie im Post-Industriezeitalter (?) sprunghaft anstieg. Immer wieder hegten Völker und Individuen besondere Verhältnisse zu (domestizierten) Viecherln, davon zeugen nicht zuletzt ehemalige Schindäcker wie der, in dessen Nähe ich wohne. Langer Rede kurzer Sinn: Man sollte sich ruhig mal in den Komplex Tierfriedhöfe & Co. einlesen.

PS: Gestern habe ich "The Northman" im Kino gesehen und mich sehr gefreut, dass darin ein altnordisches Pferdeopfer dargestellt wird.

PPS: Im Zusammenhang mit Tierkörperverwertung lernte ich das schöne Wort Knickei kennen. Das sind Hühnereier mit Rissen oder Bruchstellen in der Schale. "Bis in die 1980er Jahre konnte der Konsument auf Anfrage bei Bauernhöfen, die ihre selbsthergestellten Produkte verkaufen, noch Knickeier erhalten. Diese waren im Preis stets stark reduziert [...]. Bis 2004 unterschied man Eier der Güteklassen B und C. [...] Eier der Güteklasse C [waren] stark beschädigt und nicht für die Lebensmittelindustrie zugelassen [...]. Mit Zusammenführung der Güteklassen B und C dürfen Knickeier derzeit, wie alle anderen Eier der Güteklasse B, nur noch an die Lebensmittelindustrie und zur industriellen Weiterverarbeitung u. a. zu kosmetischen Produkten verkauft werden."

PPPS: Dass ich an anderer Stelle erfuhr, dass Mikrowellen bis 1988 bei der Deutschen Bundespost angemeldet werden mussten, hat zwar nur am Rande mit all dem zu tun, ist aber zu kurios, um es hier nicht zu erwähnen.

Donnerstag, 31. März 2022

Betr.: Tennis-Aus, Horrorautor, Payback, Freund

Die australische Tennisspielerin Ashleigh Barty hängt den Schläger an die Wand. Hinsichtlich ihrer Entscheidung wird die 25-Jährige mit den Worten zitiert: "I know how much work it takes to bring the best out of yourself. It’s just I don’t have that in me anymore." (Hervorhebung durch mich.) Sprich: Sie hat nicht mehr das Zeug dazu, packt es nicht mehr, traut es sich nicht mehr zu, und was dergleichen idiomatischer Umschreibungen mehr sind. Was aber macht eine große deutsche Qualitätszeitung aus dem Satz und druckt's als Oberzeile in ihren Sportteil? "Ich habe das nicht mehr in mir".

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Apropos schlecht übersetzt: Vor einer Weile habe ich mir Stephen Kings es von der Dicke her fast mit "Es" aufnehmen könnenden Roman "Tommyknockers" aus dem Bücherschrank gekrallt und bin letzte Woche auf Seite 355 angekommen. Dort gibt es einen Schmunzler. Denn wie später in "Elevation" und "Mr. Mercedes" (ich berichtete) hat sich der Autor in die im Bundesstaat Maine angelegte Kulisse selbst eingebaut: "Franks Nichte, Bobbi Anderson, wohnte jetzt dort – natürlich betrieb sie keine Landwirtschaft; sie schrieb Bücher. Ev hatte kaum je ein Wort mit Bobbi gewechselt, aber sie hatte einen guten Ruf in der Stadt. Sie bezahlte ihre Rechungen pünktlich, sagten die Leute, und klatschte nicht. Außerdem schrieb sie gute alte Westerngeschichten, die man verschlingen konnte, nichts mit erfundenen Monstern und unanständigen Wörtern wie in den Büchern von diesem Burschen, der in Bangor wohnte."

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Jedes Mal, wenn ich irgendwo meine Payback-Karte einsetze, erhalte ich eine E-Mail, die mir mitteilt, wie viele Bonuspunkte ich für die eben getätigte Transaktion gutgeschrieben bekommen habe.
Am Montag nun habe ich innerhalb kurzer Zeit erst bei Rewe, dann bei dm eingekauft und jeweils mit der Payback-, die zugleich eine Kreditkarte ist, gezahlt. Wieder daheim, wurde mir vermittels meines Maileingangs erstmals klar, was der Unterschied zwischen Rewe und dm ist: Die Betreffzeile zur Mail mit dem Payback-Update von Rewe lautete "Dein neuer Punktestand!", während die der dm-Mail lautete: "Ihr neuer Punktestand!".

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Neulich von einer besonderen Figur im US-amerikanischen Recht gelesen: der des Amicus Curiae. Dieser "Freund des Gerichts" fungiert als eine Art Berichterstatter oder sachverständiger Zeuge in Prozessen mit gesellschaftlicher Relevanz, darf aber parteiisch sein und im Rahmen seiner Stellungnahme, die stets als formales schriftliches "Gutachten" vorzulegen ist, neue Rechtsfragen aufwerfen. Weltweit gesehen ist der anglo-amerikanische Amicus Curiae ziemlich einzigartig, jedoch zum Beispiel auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etabliert.
"Auch wenn der Amicus Curiae in der deutschen Rechtsordnung nicht normativ verankert ist, so treten in der Praxis durchaus Personen in dieser Rolle an die Gerichte heran. [...] Das bis dato prominenteste Beispiel war eine Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., die diese im September 2018 in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29.1.2020, Az. 6 A 1.19 u.a) eingereicht hatte. Darin ging es um die Frage, ob das Vereinsverbot gegen die Betreiber des Internetportals 'linksunten.indymedia.org' rechtmäßig ergangen war". Ein lesenswerter Gastbeitrag in der "Legal Tribune online" (Zitat von dort) ordnet das Rechtsinstitut historisch ein und erklärt, welche Rolle es hierzulande künftig spielen könnte, nachdem die Tesla Manufactoring Brandenburg SE sich letztes Jahr zum Amicus Curiae aufgeschwungen und am OVG Berlin-Brandenburg unbestellt einen interessegeleiteten Schriftsatz zu einem die sog. Gigafactory betreffenden Verfahren eingereicht hat. Bestehendes Prozessrecht müsste freilich angepasst werden. "Als Vorbild innerhalb des kontinentaleuropäischen Rechtskreises könnte Frankreich dienen. Denn jenseits des Rheins ist der Amicus Curiae bereits seit über zehn Jahren im Code de Justice Administrative normiert – wenngleich er praktisch eher selten genutzt wird."

Freitag, 25. März 2022

Hier ist ein Mensch

(Das ist eine Fußnote zum letzten Beitrag, die mir dort nicht recht reinzupassen schien.)

In dem vorgestellten Buch "Vom Frühling und von der Einsamkeit" gibt es einen Fall aus dem Jahr 1928, der mich an einen älteren Beitrag von mir erinnert hat, in welchem es um das Wort "Mensch" als Beleidigung ging. Ausgangspunkt des Geschehens: ein Wochenmarkt. Der Übeltäter: Gemüsehändler Bösche aus Caputh. Lassen wir Gerichtsreporterin Tergit zu Wort kommen: "Unser Gemüsehändler hat einen wirklichen Hund, ein Dackeltier ohne Leine, zwischen die Kohlstände laufen lassen. Das ist verboten." Auftritt Polizei. "Der Grüne war auf ihn zugekommen und hatte seinen Ausweis verlangt. Bösche und der Grüne kannten sich sehr gut. Bösche sah es nicht ein. 'Mensch', sagte er, 'ich bin doch Bösche, der Gemüsemann, steht doch groß am Stand.' Aber der Grüne – das ist der Staat. Hat der Staat nötig, sich mit 'Mensch' anreden zu lassen?" Der Schutzmann fand: nein, und wollte den Krämer mit auf die Wache nehmen. Der weigerte sich, weswegen er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt wurde. Nicht jedoch wegen Beleidigung; das Ehrabschneidungspotential der Vokabel Mensch blieb somit bedauerlicherweise unverhandelt. Bedauerlich auch der Ausgang des Prozesses, und die Autorin lässt einmal mehr durchschimmern, was sie davon hält: "Der junge Amtsrichter, verpflichtet, den Staat zu schützen, meint im Urteil: 'Berechtigt zur Festnahme sind die Beamten wohl gewesen, ob es nötig war, steht dahin.' Und er verurteilt Bösche zu 60 Mark Geldstrafe. Sechzig Mark Geldstrafe sind viel Geld, wenn man 25 Mark in der Woche verdient und sieben Mäuler zu stopfen hat. Bösche, bisher unbestraft, will sich nicht dabei beruhigen, und er hat recht."

Mittwoch, 23. März 2022

Das große Ganze im Gerichtssaal

Am 11.8.1924 übte ein Schutzpolizist in Berlin-Mitte seinen Dienst alkoholisiert aus und pöbelte bei seinem Rundgang zuerst zwei unbescholtene Frauen an, die gerade ihr Zigarrengeschäft abschlossen, später zwei Burschen. Einem von ihnen rief er zu: "Sie kenne ich schon lange!" Der derart provozierte junge Mann "wollte aufbrausen, wurde aber beruhigt und ging weiter. Nach ein paar Minuten kam es dennoch zwischen ihm und dem Polizisten zu einer derben Prügelei."

Hätte sich dieser Vorfall knapp 100 Jahre später ereignet, kann man sich ausmalen, was passiert wäre: Ein Verfahren gegen den Polizisten wäre eingestellt worden (wenn es überhaupt eingeleitet worden wäre), im Gegenzug hätte der Zeuge mit einer Anzeige wegen Widerstands oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte rechnen müssen.

Wie aber ging es damals weiter? Der Schutzmann wurde angeklagt und – trotz Deckung durch seinen Kollegen, der ihn am Tattag begleitet hatte – verurteilt: "Das Gericht ging denn auch weit über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. [...] Dem Angeklagten [...] sei seine Bezechtheit nur strafschärfend anzurechnen. Die Beamtenschaft müsse vom Vertrauen des Volkes getragen sein, und Beamte, die dieses Vertrauen mißbrauchen, müssen scharf angepackt werden: drei Monate Gefängnis." Und jetzt kommt's! "Aber der Angeklagte habe auch die Äußerung getan: 'Sie kenne ich schon lange!' Eine solche Redensart sei im Munde eines Schutzmannes eine Beleidigung, denn der Angeklagte habe damit ausgedrückt, daß der Zeuge schon mehrfach mit der Polizei in Konflikt geraten sei. Dies aber sei nicht der Fall, und so habe auch wegen Beleidigung eine Bestrafung erfolgen müssen: 50 Mark Geldstrafe."

So kann man es nachlesen in den gesammelten Prozessberichten von Paul "Sling" Schlesinger (Der Mensch, der schießt. Berichte aus dem Gerichtssaal, Lilienfeld Verlag 2013). Die Gerichtsreportage ist nicht nur als literarische Gattung wertvoll, sondern auch und vor allem als Zeitdokument kaum zu überschätzen. Dass in den Zwanzigern beileibe nicht alles golden war, kann man aus Schlesingers scharfen Beobachtungen ebenso mitnehmen wie die Erkenntnis, dass in der jungen Demokratie doch einiges möglich war, was man sich im 21. Jahrhundert kaum vorstellen kann. 

Ein vergleichbares Werk lese ich gerade: Gabriele Tergits Vom Frühling und von der Einsamkeit (Schöffling & Co. 2021). Die darin versammelten Reportagen aus den Gerichten entstanden ebenfalls im Berlin der Weimarer Zeit und sind m.M.n. noch aussagekräftiger hinsichtlich des Zustands der Republik, der ja allzu oft mit dem heutigen parallelisiert wird. Ein Beispiel aus dem Jahre 1926. Auf der Anklagebank sitzt ein "schmaler, dünnlippiger, grauhaariger Herr", der eine Pistole ohne gültigen Waffenschein besessen haben soll. Die Waffe habe er noch aus seiner Zeit bei der Wehrmacht, für deren Angehörige die entsprechende Vorschrift von 1919 nicht gelte. "Richter: Doch. Sie erlangte durch Veröffentlichung im 'Reichsgesetzblatt' Gesetzeskraft. - Angeklagter: Das beweist nichts. Die Nationalversammlung hatte recht de facto, aber nicht de jure. [...] Ich fühle mich nicht gebunden an Verordnungen der Herren Volksbeauftragten, der Herren Novemberlinge [...]" Na, erinnert das nicht frappant an jene selbsternannten "Reichsbürger", die heute ständig die Justiz nerven?

Was mir ins Auge springt, ist das häufige Vorkommen von Kampfverbänden, guerillaesken Milizen, Umstürzlern und sonstigen bewaffneten oder unbewaffneten politischen Organisationen. Ich bin erst bei einem Drittel des Tergit-Buches angelangt, und bisher wurden schon erwähnt:
- die Bismarck-Bündler: rechtsnationaler, paramilitärischer Verband
- "Der Stahlhelm. Bund der Frontsoldaten", größter Kampfbund der "Nationalen Opposition"
- das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten, 1924 von den drei Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum, DDP) gegründeter Wehrverband zum Schutz der Republik
- die Schwarze Reichswehr: Paramilitärische Formationen, die unter Bruch des Versailler Friedensvertrages von der Reichswehr unterhalten oder gefördert wurden
- die Organisation Consul: 1920 gegründet, nationalistischer und antisemitischer Kampfbund mit dem Ziel, eine Militärdiktatur zu errichten
- der Spartakusbund 
(op.cit., Anhang "Anmerkungen").

Und das ist dann ein augenfälliger Unterschied zu den 2020er Jahren: Bei allen alarmierenden Entwicklungen gehören Straßenkämpfe widerstreitender Gruppierungen nicht zum bundesdeutschen Alltag.

Montag, 21. Februar 2022

Kleiner Buchstabe, große Wirkung

Ich habe letzte Woche zufällig gelernt, dass das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, Kurztitel "Arbeitsschutzgesetz", so abgekürzt wird: ArbSchG. Da muss man den Gesetzgeber auch mal loben! Er hätte das kleine -b- in Arbeit ja auch weglassen können. Tagtäglich wäre in deutschen Amtsstuben, Gerichtssälen, Krankenhäusern, Fabriken und anderen von Professionalität und Seriosität geprägten Orten, wo dieses Gesetzbuch rumsteht, schallendes Gelächter zu vernehmen.

Freitag, 22. Mai 2020

Vom Sachsenwald in die Antarktis

Man muss in Hinblick auf bewohnte gemeindefreie Gebiete streng unterscheiden zwischen tatsächlich bewohnten und solchen, in denen sich lediglich bewohnte Gebiete befinden, die aber zu echten Gemeinden gehören. Letzteres ist der Fall bei den beiden gemeindefreien Gebieten Schleswig-Holsteins: 1.) Im Sachsenwald gibt es zwar sechs Wohnplätze, diese sind jedoch Exklaven von Aumühle (Kreis Herzogtum Lauenburg), 2.) "Die bewohnten Teile des Forstgutsbezirks Buchholz gehören als Exklaven zu den Gemeinden Bark, Hartenholm, Heidmühlen und zur Stadt Wahlstedt." (Wikipedia)
Die zwei in Baden-Württemberg bestehenden gemeindefreien Gebiete sind ihrerseits aus anderen Gründen bemerkenswert: Rheinau im Ortenaukreis ist ein kleines unbewohntes Waldgebiet, das zwar Kfz-Kennzeichen, Gemeindeschlüssel und Postleitzahl von Deutschland zugewiesen bekommen hat, aber rechtsrheinischer Grundbesitz der französischen Gemeinde Rheinau (Rhinau in der Landessprache) ist. Das andere gemeindefreie Gebiet in BaWü ist der Gutsbezirk Münsingen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Der war bis 2010 sogar noch bewohnt. Der "Ersatz-Bürgermeister" der Gebietskörperschaft wurde im Gegensatz zu seinem hessischen Äquivalent nicht vom Forstamt bestellt, sondern von der Oberfinanzdirektion. Diesem Gutsbezirksvorsteher war wiederum ein sog. Geschäftsführer unterstellt, von denen es zwischen 1946 und 2010 gerade mal zwei gab! Amtszeiten von 30 resp. 34 Jahren – ein Träumchen. Die Neuzuordnung der zuletzt 160 Einwohner kann hier genauer nachvollzogen werden. Münsingen (das wie Rheinau kein Wappen führt) liegt übrigens auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz und hat damit eine Gemeinsamkeit mit den einzigen beiden "echten" bewohnten gemeindefreien Gebieten, denen wir uns endlich zuwenden wollen (nach folgendem Absatz).
Auch die unbewohnten gemeindefreien Gebiete in Niedersachsen sind nicht uninteressant, es gibt welche mit Enklaven naher Gemeinden, andere, die ihrerseits Exklaven haben, sowie zwei ostfrieisische Inseln: Lütje Hörn sowie die etwas größere, aber zunehmender Überflutung ausgelieferte Insel Memmert, auf der immerhin Jahrzehnte lang ein Inselvogt obwaltete und bis vor kurzem beinahe permanent Vogelschützer residierten. Heute offizielle Einwohner/-innen gemeindefreier Gebiete sind jene von Lohheide und Osterheide.
Die Nachbarbezirke Lohheide und Osterheide sind 1945 als Nachfolger aus dem 1938 gebildeten "Gutsbezirk Platz Bergen", einem 1935 errichteten Truppenübungsplatz der Wehrmacht, hervorgegangen und dienen heute der NATO als Schießplatz. Loh- und Osterheide verfügen denn auch über einige bedeutende Gedenkstätten, ferner über Sehenswürdigkeiten wie steinzeitliche Gräber und das Schloss Bredebeck, in dem sogar schon die englische Königsfamilie logiert hat. Die Gebiete haben zwar keine Wappen, aber wenigstens "wappenähnliche Logos". Oberhaupt der knapp 2900 Einwohner ist ein Bezirksvorsteher, außerdem gibt es eine gewählte Einwohnervertretung aus elf Mitgliedern. Auf die innere Gliederung der Bezirke in Gemarkungen sei hier nicht näher eingegangen, festzuhalten ist jedoch noch dies: Gemeindefreie Gebiete sind entweder Eigentum des Landes, des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Letzteres ist bei Lohheide und Osterheide der Fall.
Noch gar keinen näheren Blick geworfen habe ich auf die 174 gemeindefreien Gebiete in Bayern ... vielleicht ein ander Mal. Unklar ist mir auch noch, was einwohnermeldemäßig mit jemandem passiert, der in einem solchen Gebiet geboren wird, etwa im Forsthaus in einem Gutsbezirk. Vermutlich steht der gemeindefreie Bezirk ganz normal als Ortsangabe in der Geburtsurkunde. Rechtlich aufregender ist es ohnehin, wenn man in einem Territorium zur Welt kommt, auf das keine oder mehrere Nationen Anspruch erheben. Im Falle von Antarktika ist das bereits achtmal geschehen. Emilio Palma (*1978) – der einzige lebende Mensch der Welt, der von sich sagen kann, der erste auf einem bestimmten Kontinent geborene zu sein – hat de iure das Anrecht, sowohl die chilenische als auch die britische Staatsbürgerschaft zu führen.

Dienstag, 19. Mai 2020

Von Niedersachsen ins Nirgendwo

Gibt es denn auch Gemeinden in Deutschland, die gar kein Wappen haben? Eine Schnellrecherche deutet auf nein, doch hieß es über das bayerische Ried noch 2018, es "war lange Zeit die einzige Gemeinde ohne Wappen" (Augsburger Allgemeine), und als 2009 in Baden-Württemberg die neue Einheitsgemeinde Kleines Wiesental gegründet wurde, vergingen etliche Jahre, Wettbewerbe und Ausschreibungen, bis die Kommune ein Hoheitszeichen bekam.
Was es sehr wohl gibt, sind gemeindefreie Gebiete ohne Wappen, ein Thema, über das zu schreiben ich schon vor langem versprochen habe. Gebiete, die keiner politischen Gebietskörperschaft angehören, gibt es in Deutschland sage und schreibe 207 in sieben Bundesländern (Stand: Mai 2020). Die meisten bestehen aus Wald, einige führen namentlich den historischen Begriff "(Forst-)Gutsbezirk" fort, so etwa der Gutsbezirk Reinhardswald in Nordhessen, der übrigens eines von drei gemeindefreien Gebieten ist, die tatsächlich bewohnt sind. Beziehungsweise: Offiziell hat Reinhardswald null Einwohner, doch sind zwei Gaststättenbetreiber beim Forstamt von Reinhardshagen als im Forstgutsbezirk lebend gemeldet (nach Hessischer Gemeindeordnung fungiert der zuständige Forstbeamte als Gutsvorsteher und nimmt quasi Aufgaben eines Bürgermeisters wahr). Bizarrerweise liegt das von den beiden geleitete Ausflugslokal auch noch nahe der Grenze zu Niedersachsen, weswegen die ihnen zugeteilte Postleitzahl eine von Hann. Münden ist; zu dieser Lösung entschloss man sich Ende 2015, damit dort überhaupt Post zugestellt werden kann (ihr Wahllokal wiederum ist in Reinhardshagen, also Hessen).
Um genau solche verwaltungstechnischen Sperenzchen zu vermeiden, sind die Länder darauf bedacht, bewohnte gemeindefreie Gebiete mittelfristig aufzulösen oder wenigstens gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die mit "der vom Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung und de[m] Demokratieprinzi[p]" konform gehen. Für die anderen zwei gemeindefreien Gebiete mit Einwohnern, beide in Niedersachsen, bedeutet dies, dass angedacht wird, "dass dort Einwohnervertretungen gewählt werden, die aber nur wenige eigene Entscheidungsbefugnisse haben." (Wikipedia) Um diese zwei Gebiete und manches mehr soll es beim nächsten Mal gehen, denn für heute dürfte es genug an hirnverschwurbelndem Input gewesen sein.

Samstag, 16. Mai 2020

Von Nordfries- ins Sauerland

Wir befassen uns noch einmal mit den zuletzt erwähnten Kirchspielen und machen einen Exkurs nach Schleswig-Holstein in die Zeit, als dieses eine preußische Provinz war. Im Rahmen der Einführung der Landgemeinden im Jahr 1867 gingen die Kreise Süder- und Norderdithmarschen sowie der Kreis Husum einen Sonderweg: Weil mit den dortigen eben so (Kirchspiel) genannten Gebietskörperschaften "bereits weltliche Strukturen vorhanden waren" (Wikipedia, wobei nicht erklärt wird, was das genau bedeutete), wurden aus diesen, bei räumlicher Deckungsgleichheit, kurzerhand Kirchspielslandgemeinden statt einfach nur Landgemeinden. Damit gingen bemerkenswerterweise kirchliche Verwaltungseinheiten 1:1 in politische Gemeinden über. 1934 gab es dann Neuaufteilungen und -ordnungen, Auflösungen und Eingliederungen, teilweise wurden auch ohne Gebietsveränderung aus Kirchspielslandgemeinden einfache Landgemeinden. Damit hatte jedoch nicht die letzte Stunde dieses außergewöhnlichen Wortes geschlagen: Als 1948 die Ämter (i.S.v. Bundkörperschaften aus mehreren Gemeinden, die es heute unter dieser Bezeichnung nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt) gebildet wurden, hießen diese in Dithmarschen und (zum Teil) in Husum wieder "Kirchspielslandgemeinden". Der Kreis Husum gab diese Benennung noch im selben Jahr wieder auf, doch in Dithmarschen gab es bis zur Reform von 1970 noch offiziell Kirchspielslandgemeinden. Und damit war's das immer noch nicht! Obwohl es sich nun offiziell um Ämter handelte, durften die jeweiligen Ortsnamen den vorangestellten Zusatz "Kirchspielslandgemeinde" bis 2007 behalten – und zwei tun das sogar bis heute: das Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland und das Amt Kirchspielslandgemeinden [sic] Eider. Wer möchte sich das nicht in den Briefkopf schreiben!
Eine Gemeinde, die den Kirchspielbezug bereits 1934 aufgeben musste, ist das nördlich von Husum gelegene Horstedt, welches ich hier ins Feld führe, weil es heraldisch interessant ist. Der Entwurf eines neuen Gemeindewappens spaltete den Ort 2016: Der im unteren Drittel abgebildete Handschlag zweier Hände erinnerte die Bürgerinnen und Bürger an den sozialistischen Händedruck, wie man ihn vom SED-Symbol kannte. Gegen allen Protest wurde das Wappen durchgesetzt. Noch ungewöhnlicher als die zwei Hände, wenn auch nicht so ungewöhnlich wie ein Elefant, ist das, was oben links neben einem Hufeisen abgebildet ist: ein Windrad. Es befremdet mich, weil es in etwas so Altmodischem wie einem Hoheitszeichen irgendwie anachronistisch wirkt. Ein Pferd als Wappentier hätte sich angeboten, steckt doch in dem Ortsnamen Horstedt das mit engl. horse verwandte Wort dafür.
In Schleswig-Holstein gibt es viele für mich noch weiße Flecken. Sobald die Reisebeschränkungen gelockert sind, muss ich dort mal hin. In den Dutzenden Magazin-Artikeln und Online-Strecken der letzten Wochen à la "Urlaub vor der Haustür" oder "So schön ist Deutschland" taucht gerade Nordfriesland immer wieder auf. Im Stern wurde darüber hinaus diese Woche ein Gebiet vorgestellt, das ebenfalls terra incognita für mich ist: das Sauerland. Dass ausgerechnet die Stadt Schmallenberg mit einem großen Teaserfoto als Ausflugsbeispiel herhalten musste, fand ich indes unglücklich: Man sollte nicht vergessen, dass es vor SARS-CoV-2 auch schon furchterregende Viren gab ...

Freitag, 3. Januar 2020

Zwanzig, zwanziger, am zwanzigsten

Wir befinden uns nun also in den Zwanzigern, da beißt die Maus keinen Faden ab. Nichtsdestotrotz gab es im Vorfeld wieder genügend Schlauberger und Klugscheißer, die behaupteten, das neue Jahrzehnt beginne erst mit dem Neujahrstag 2021. Das erinnerte mich an vergleichbare Stimmen, die im Zuge der Jahrtausendwende laut wurden. Diese konnten damals natürlich mit Hilfe von Argumentationsketten wo nicht zum Verstummen gebracht, so wenigstens übertönt werden; am saubersten in der unvergessenen ZDF-Gerichtsshow "Streit um drei". Dort hatte ein neunmalkluges Rentnerehepaar versucht, von einem Reiseveranstalter die Kosten für einen "Millenniums-Trip" o.s.ä. zurückerstattet zu bekommen, weil es der Ansicht war, die Reise hätte erst ein Jahr später stattfinden müssen. Kult-Richter Guido Neumann wies die Klage sowohl mit Verweis auf Lebensnähe und allgemeines Empfinden als auch mit einer genialen Analogie zum Bürgerlichen Gesetzbuch ab: Das Ende der Minderjährigkeit ist in § 2 BGB geregelt mit dem Wortlaut "Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein." Nun weiß jeder, dass man volljährig ist, sobald man nicht mehr 17 ist. Wenn also 17 ist, wer sich lt. Gesetz im 18. Lebensjahr befindet, dann befindet sich im ersten Lebensjahr, wer null Jahre alt ist (auch wenn man im Alltag das Alter von Kleinkindern eher mit der Zahl der Wochen oder Monate angibt). Conclusio: Das erste Jahr eines Jahrtausends ist das Jahr '00; es ist am 31.12. vollendet.

In Hinblick auf die Zwanziger könnte man sich auf den Umstand berufen, dass man dieses Jahrzehnt, als Ziffern-Buchstaben-Kombination, gemeinhin "die 20er" schreibt. Hier ist das Jahr '20 ja deutlich zu erkennen! Den besten Einwand hat allerdings der xkcd-Comic vom letzten Mittwoch gebracht: Die Dekade beginnt mit der auf -0 endenden Jahreszahl, weil MC Hammers Hit "U Can't Touch This" von 1990 in der VH1-Sendung "I love the '90s" präsentiert wurde und nicht in "I love the '80s". Akte geschlossen.